Artikel von Sarah Cames auf Wort.lu
https://www.wort.lu/de/business/cannabisprodukte-fallen-kuenftig-unter-das-tabakgesetz-5d83d19bda2cc1784e34bd4c

Ab dem 1. Dezember 2019 müssen Verbraucher von CBD-Produkten wohl tiefer in die Tasche greifen. In Luxemburg verkaufte Cannabisprodukte werden nämlich künftig unter das Tabakgesetz fallen – und auch so versteuert werden. Aus einem Dokument, das dem Luxemburger Wort vorliegt, geht hervor, dass ab Dezember auf jedes verkaufte Gramm eine Verbrauchsteuer (Akzise) von 33,15 Prozent erhoben werden wird, zusätzlich zur TVA von 17 Prozent.

Auf Verbraucher könnten demnach Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent zukommen. Dies könnte auch für die viele Cannabisverkaufsstellen in Luxemburg ein Problem darstellen. “Für kleine Shops wird das das K.O. bedeuten”, erklärt Sascha Theis, der Besitzer von CDB24, übers Telefon. “Den Shops bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, entweder ihre Produkte teurer zu verkaufen, oder schlechtere Qualität anzubieten.” 

Die neue steuerliche Regelung betrifft legale Cannabisprodukte, die geraucht oder verdampft werden können. Darunter fallen Hanfblüten, Hanfharz, und Zigaretten, die ausschließlich Cannabidiol (CBD)-Hanf beinhalten. Teemischungen mit Hanf sind von der Regelung ausgenommen, selbst wenn der Mengenanteil hoch ist.

CBD-haltige Cannabisprodukte haben keine berauschende, sondern eher eine beruhigende Wirkung und sind in Luxemburg frei verkäuflich, sofern ihr Gehalt von psychotropem THC unter 0,3 Prozent liegt. Der Wirkstoff CBD (Cannabidiol) kann außerdem gegen eine Vielfalt an Krankheitsbildern eingesetzt werden – von Schlaflosigkeit bis hin zu neurodegenerativen Krankheiten wie Multipler Sklerose.

Die neue Klassierung könnte laut CBD-Händler Sascha Theis, der kommende Woche seinen 15. CBD-Automaten in Luxemburg eröffnet, allerdings auch seine Vorteile haben. “Es wird nun endlich gesetzlich klar geregelt, wie mit den Produkten umzugehen ist. Jetzt wo unsere Produkte unter das Tabakgesetz fallen und nicht mehr als Rohstoffe verkauft werden müssen, wird es uns außerdem möglich sein, Raucherzubehör wie Bongs und Longpapers zu verkaufen.” Die Zollbeamten seien bei Fragen zur neuen Regelung bisher sehr hilfsbereit gewesen, fügt Theis hinzu.

Auch der Inhaber der hauptstädtischen Cannathèque, Christophe Tamai, erzählt von dem Entgegenkommen der Zollbeamten. Trotzdem findet der 27-Jährige klare Worte für die neue Besteuerung: “Zwar ist es richtig und gut, dass es endlich eine klare Besteuerung für unsere Produkte gibt, aber es mit Tabakprodukten gleichzustellen ist schlicht und einfach falsch. Tabakkonsum kostet jeden Tag Leben, Cannabisprodukte hingegen werden bei Krebstherapien zur Heilung eingesetzt.”

Laut Tamai war es klar, dass eine Änderung eintreten würde, allerdings wurde damit erst im März 2020 gerechnet. Ein späterer Termin – und vor allem eine längere Vorlaufzeit – hätte es Betrieben erlaubt, sich ausreichend vorzubereiten. Alleine schon die Beantragung verschiedener Genehmigungen, die mit der neuen Besteuerung einhergehen, kann mitunter nämlich einige Monate dauern, so Tamai. Bis zum 1. Dezember bleiben allerdings nur noch knapp zweieinhalb Monate.